Nachfolgend geben wir eine Referenz auf hilfreiche Quellen und Links für Väter. Diese Seite wird stetig aktualisiert und soll allen Vätern eine Grundlage für aktuelle Gesetze, Rechte und Pflichten rund um das Wohl unserer Kinder bieten.


Wohlverhaltensklausel

Der Gesetzgeber schreibt in der Wohlverhaltensklausel eindeutig vor, dass beide Elternteile sich zum Wohle des Kindes zu verhalten haben.

Ganz besonders zählt hierzu auch dass der regelmäßige Umgang mit dem von dem Kind getrennt lebenden Elternteil ermöglicht wird. Der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil hat hierbei eine Mitwirkungspflicht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Siehe auch “§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge” im BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1627.html


Aufenthaltsbestimmungsrecht

In der gemeinsamen elterlichen Sorge liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Regel bei beiden Eltern.

Ist der Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes strittig, wird dieser meist beim Familiengericht einem Elternteil zugesprochen. Im Regelfall wird hierbei das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Elternteil alleinig zugesprochen, bei dem der Lebensmittelpunkt liegt.

Das einseitige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat zur Folge, dass der andere Elternteil nur sehr eingeschränkt Mitspracherecht über den Aufenthaltsort des Kindes erhält. Will der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Kind in den Urlaub fahren, hat der andere Elternteil das Recht dies zu untersagen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht


Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle

Im Falle einer Trennung wird in der Regel Kindesunterhalt gefordert. Sofern der getrennt lebende Elternteil in der Lage ist den Kindesunterhalt zu zahlen, richtet sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts meist nach der Düsseldorfer Tabelle und wird von den entsprechenden Ämtern auf Basis des Einkommens ermittelt.

In dieser Tabelle werden je nach Verdienst und Kindesalter die entsprechenden Beträge gestaffelt. Jugendämter und Gerichte orientieren sich in der Regel an dieser Tabelle.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php

Randnotiz “Starke Väter” zur Düsseldorfer Tabelle

Wir als Verein sprechen uns prinzipiell dagegen aus, dass die Kosten für den Unterhalt eines Kindes derart einseitig auferlegt werden, da in den meisten Fällen auch dem getrennt lebenden Elternteil Kosten während der Betreuung in seinem Haushalt entstehen, die hier nicht berücksichtigt werden. Die Kosten sollten im Einzelfall fair verteilt werden, um der gemeinsamen elterlichen Sorge gerecht zu werden. Wir bemühen uns hier um die Einsicht des Gesetzgebers.


Wechselmodell

In der Regel entscheiden Familiengerichte sich für das Residenzmodell. (Das Kind lebt bei einem Elternteil, der andere Elternteil zahlt und bekommt geregelten Umgang mit dem gemeinsamen Kind)

Wie in allen Lebensbereichen macht allerdings auch das Familiensystem hin und wieder Veränderungen durch, so dass aktuell der Ansatz eines “Wechselmodells” immer präsenter wird.

Hierbei wird, sofern die Eltern kommunikationsfähig sind, der Lebensmittelpunkt nicht nur bei einem Elternteil festgelegt, sondern bei beiden Elternteilen. Für das Wechselmodell selbst gibt es keine festen Regelungen, weshalb dies meist im Einzelfall entschieden wird. Das gemeinsame Kind wechselt hierbei in festgelegten Abständen zwischen den Haushalten, um beide Eltern gleichermaßen in die elterliche Sorge einzubeziehen und dem Kind einen Umgang mit beiden Elternteilen zu ermöglichen.

https://www.scheidung.org/wechselmodell/


Weitere Links für Väter werden stetig ergänzt.